Allgemeine Geschäftsbedingungen Saale-Unstrut Guideservice
- Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch oder elektronisch, durch E-Mail oder das Kontaktformular erfolgen. Der Reisevertrag wird mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) geschlossen. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E‐Mail oder per Post die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient.
1.2. Telefonisch nimmt Saale-Unstrut Guideservice, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
- Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist Saale-Unstrut Guideservice nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB.
- Zahlungen
3.1. Vor Reiseantritt sind die gewünschten Nebenleistungen (z.B. Weinverkostung, Eintritte etc.) zu zahlen. Nach vorheriger Absprache können diese auch direkt vor Ort gezahlt werden.
3.2. Der Restbetrag (Honorar Reiseleitung, etc.) ist bis 14 Tage nach der Reise zu zahlen.
3.3. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An‐ und Restzahlung) nicht leistet, kann Saale-Unstrut Guideservice nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 8. (siehe unten) verlangen.
- Leistungen und Pflichten
4.1. Saale-Unstrut Guideservice behält sich Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise vor und darf eine konkrete Änderung der Leistungsbeschreibung erklären, wenn der Reisende vor Reiseanmeldung hierüber informiert ist.
4.2. Saale-Unstrut Guideservice hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Reise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
4.3. Saale-Unstrut Guideservice hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten.
- Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
5.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch Saale-Unstrut Guideservice sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie Saale-Unstrut Guideservice gegenüber dem Reisenden durch E‐Mail oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
5.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die Saale-Unstrut Guideservice ausdrücklich durch E‐Mail oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot von Saale-Unstrut Guideservice als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
5.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für Saale-Unstrut Guideservice geringere Kosten, so ist dem Reisenden der Mehrbetrag auf die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
- Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
6.1. Saale-Unstrut Guideservice kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben) vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Saale-Unstrut Guideservice den Reisenden durch E‐Mail oder in Papierform nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
6.2. Übersteigt die nach Ziff. 6.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Saale-Unstrut Guideservice sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des
- 651g BGB vornehmen. Saale-Unstrut Guideservice kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von Saale-Unstrut Guideservice bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
6.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 6.1. genannten Preise oder Angaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Saale-Unstrut Guideservice führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Saale-Unstrut Guideservice zu erstatten. Saale-Unstrut Guideservice darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
- Vertragsübertragung – Ersatzreisende
7.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform oder durch E‐Mail erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
7.2. Saale-Unstrut Guideservice kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
7.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber Saale-Unstrut Guideservice als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Saale-Unstrut Guideservice darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
7.4. Saale-Unstrut Guideservice hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
- Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
8.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E‐Mail) gegenüber Saale-Unstrut Guideservice erfolgen.
8.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Saale-Unstrut Guideservice den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann Saale-Unstrut Guideservice vom Reisenden grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn, verlangen:
- zwischen dem 28. und 14. Kalendertag vor Reisebeginn 25 %
- zwischen dem 14. und 7. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
- ab dem 7. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %
8.3. Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht von Saale-Unstrut Guideservice anderweitig veräußert werden kann.
8.5. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 8.2. bis 8.3. entsprechend angewandt.
8.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist Saale-Unstrut Guideservice zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
- Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. Saale-Unstrut Guideservice wird sich aber bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
- Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
10.1. Saale-Unstrut Guideservice kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für Saale-Unstrut Guideservice und/ oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Saale-Unstrut Guideservice steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche von
Saale-Unstrut Guideservice bleiben insofern unberührt.
- Rücktritt von Saale-Unstrut Guideservice bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
11.1. Saale-Unstrut Guideservice kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
11.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 11.1. verliert Saale-Unstrut Guideservice den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
Saale-Unstrut Guideservice
Pödelist 2
06632 Freyburg/Unstrut
Telefon: +49 160 5080925
E-Mail: saale-unstrut.guideservice@web.de
Geschäftsführung: Rebecca Dathe